Steuer­beratung

Private Steuern · Betriebliche Steuern · Rechtsbehelfsverfahren

Private Steuern

private steuern„Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m.“
– Heinrich List (ehem. Präsident des BFH)

  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • gesonderte und einheitliche Gewinn­feststellung (bei Vermietungseinkünften)

Auf der Hauptspielwiese der privaten Steuern (Einkommensteuer) durchleuchten wir gemeinsam Ihre Lebenssachverhalte auf steuerliche Relevanz.

Es gibt immer steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die gilt es nur zu finden.


Betriebliche Steuern

private steuern

„Kaum etwas braucht so viel Erklärung wie eine Steuererklärung.“
– Brigitte Fuchs

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
  • Umsatzsteuererklärung
  • Kapitalertragssteuer-Anmeldung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen … u.s.w.

All diese Erklärungen wollen Sie nicht wirklich selbst für die Finanzverwaltung erstellen. Wir machen das für Sie.


Rechtsbehelfsverfahren

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„Ironischer Weise wird durch einen Erlass noch lange nicht immer was erlassen. Schon mal gar nicht Steuern, Abgaben oder andere Verpflichtungen.“
– Willi Meurer

Wer arbeitet macht Fehler. Die Finanzverwaltug ist davor nicht gefeit. Jeder Steuerbescheid und sonstiger Verwaltungsakt sollte geprüft werden.

„Man muss sich einen Bescheid nur lange genug ansehen, bis er falsch ist.“
– Egon Korbas

Wir

  • prüfen Ihre Bescheide,
  • legen Einspruch im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren,
  • reichen gegebenenfalls Finanzgerichtsklage für Sie ein.

Telefonisch erreichbar unter


© 2024 Norbert Lorenz · Steuerberater